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Viele unserer Produkte sind mit Ihrem individuellen Werbeaufdruck ideale Werbemittel. Ein Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne auf Anfrage. |
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| Hinweise und Verordnungen |
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Hinweise zu Gas- und Signalwaffen
Informationen zur Batterieverordnung
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Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und der Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen ausserhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis: Den "kleinen Waffenschein" (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 Waffengesetz).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlichen zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Für den einmaligen Transport – ungeladen, in der Verpackung – nach dem Erwerb ist ein kleiner Waffenschein nicht erforderlich. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, benötigt hierzu keine Erlaubnis.
Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen ausserhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Waffengesetz:
1. Notwehr, Notstand.
2. Mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen.
3. Mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.
4. Im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
5. Mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (Schiessen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten, usw.) entspricht. Der Transport der Waffe zum Silvesterschiessen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, d.h. ohne Kleinen Waffenschein, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. (Bundesministerium des Innern vom 22.7.2004).
Hinweis- und Protokollierpflicht des Händlers beim "Kleinen Waffenschein"
Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 Waffengesetz).
Aufbewahrungsregelungen nach dem Waffengesetz
Es gilt § 36 Abs. 1 Waffengesetz: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind so aufzubewahren, dass sie gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert sind. Unbefugt oder nichtberechtigt für den Umgang mit o.g. freien Waffen sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis wäre somit ausreichend.
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Informationen zur Batterieverordnung
Sofern Batterien und Akkus in den von uns angebotenen Artikeln enthalten sind die zum Betrieb dieser Geräte dienen, gilt die Batterieverordnung. Bitte entsorgen Sie alle Batterien so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Batterien und Akkus können an kommunalen Sammelstellen oder im Handel kostenfrei abgeben. Bei uns gekaufte Batterien können Sie nach Gebrauch auch bei uns unter folgender Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Klingenladen Ltd., Forststrasse 19, 73326 Deggingen, Deutschland
Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Zeichen befindet sich das chemische Symbol für das ausschlaggebende Schwermetall. Die verwendeten Bezeichnungen bedeuten:
Cd = Cadmium
Pb = Blei
Hg = Quecksilber
Li = Lithium
Ni = Nickel
Mh = Metallhydrid
Zi = Zink
Sie finden diese Hinweise u.a. in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Weitere Erklärungen, Hinweise, Begriffsdefinitionen (was genau ist z.B. unter einer "Getränkeverpackung" zu verstehen etc.) zu den Verordnungen finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. |
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